

Geschichte und Regelung
Der Ursprung des Chianti Weins verliert sich in Ewigkeiten, doch
er hat im neunzehnten Jahrhundert seine Anerkennung gefunden und mit dem Ministerialerlaß
vom 31.7.1932 wurde die erste Abgrenzung des Gebiets mit den geographischen
Bezeichnungen "Classico", "Colli Aretini", "Colli
Fiorentini", "Colli Senesi", "Colline Pisane", "Montalbano",
"Rùfina" festgelegt.
Mit dem Erlaß vom 8.9.97 wurde die Unterzone "Monterspertoli"
hinzugefügt.
"Rùfina" ist die kleinste Unterzone des Chianti Gebiets und
erstreckt sich über 12.483 ha. Auf seinen Hügeln, die bis zur Apenninkette
hinreichen, ist der Ursprung des Weinbaus sehr alt und die Weine des Rùfina
Gebiets waren sehr berühmt schon vor der großherzoglichen Zeit.
Der Präsidialerlaß vom 9.8.1967 verlieh dem Chianti Wein die Qualitätsbezeichnung
für Weine bestimmter Herkunftsgebiete (DOC) und legte seine Eigenschaften
durch eine dazu bestimmte Produktionsverordnung fest. In den verschiedenen
Unterzonen sind beschränkendere Produktionsbedingungen und spezielle Eigenschaften
vorgesehen. Außerdem wurde der Sonderwert des "Chianti" Weins
durch die Qualitätsbezeichnung mit Predikat für Weine bestimmter
Herkunftsgebiete (DOCG) (Präsidialerlaß vom 2.7.1984) anerkannt.
Seit dieser Zeit müssen die Chianti Weine neben den schon vorgesehenen
Kontrollen bestimmten chemischen Analysen und einer organoleptischen Untersuchung
durch staatliche Weinprobeausschüße bei der Handelskammer unterliegen.
Erst nach Bestehen dieser Prüfungen können die "Chianti"
Weine in Flaschen abgefüllt und mit der D.O.C.G.-Kennzeichnung zur Beweisung
ihrer Qualität versehen werden. Der Ministerialerlaß vom 5.8.1996
und seine nachfolgenden Änderungen haben die jetzige Produktionsverordnung
für die "Chianti" Weine mit Qualitätsbezeichnung mit Predikat
mit folgenden Eigenschaften für Chianti Rùfina Weine festgelegt.
| Chianti Rùfina D.O.C.G. | | Top ^| |
-Weinstöcke:
Sangiovese: 75 - 100%
Canaiolo: bis 10%
Toskanischer Trebbiano und Chianti Malvasia, je bzw.
zusammen: bis 10%
Empfohlene bzw. genehmigte Weinstöcke mit roten Beeren: bis 10%
Ertrag: max. 80 Doppelzentner Trauben pro Hektar
Neue Anbauten: min. 3.300 Reben pro Hektar
Stockhöchstertrag als Wein: nicht über 70%
Produktionsgebiet: Teile der Gemeinden von Dicomano, Londa, Pelago, Pontassieve
und Rùfina, alle in der Provinz von Florenz
Produktionsbeginn der Weinberge:
Vier Jahre nach der Anpflanzung Weinbereitung: innerhalb des Produktionsgebiets
"Chianti Rùfina"
Min. natürlicher Alkoholgehalt der "Chianti Rùfina"
Trauben: 11% Vermarktungsfrist: ab 1. Juni des Jahres nach der Traubenproduktion
Eigenschaften bei der Vermarktung:
Farbe: heftig rubinrot, nach der Ablagerung ins granatrot stechend
Geruch: stark weinig, machmal mit Duft nach Märzveilchen, mit markanterem
Feinheitscharakter in der Reifezeit
Geschmack: harmonisch, trocken (mit max. 4 g/l Reduktionszucker), gehaltvoll,
leicht tanninbetont, mit der Zeit verfeinert er sich und wird sanft seidig.
Das Produkt der Ernte, die einer Nachgärung unterliegt, hat einen lebhaften
und runden Geschmack.
Min. Gesamtalkoholgehalt: 12%
Min. Gesamtsäuregehalt: 5
Min. Nettoextraktgehalt: 22
"Chianti Rùfina Riserva": Mindestens 2 Jahre Ablagerung,
davon mindestens 3 Monate Flaschenreife. Min. Gesamtalkoholgehalt bei der
Vermarktung: 12,5%
Einfüllung:
- "Bordeauxflasche" für Fassungsvermögen von 0,375 bis
5 l; - "Toskanische Strohflasche" für Fassungsvermügen bis 2 l.
Verkorken: randvoller Korken. Erst neulich wurde die Verordnung für ein
Produkt alter Tradition im "Chianti" Herkunftsgebiet, den Vin Santo,
beschlossen. Das Herkunftsgebiet des "Vin Santo del Chianti Rùfina"
mit Qualitätsbezeichnung fällt mit dem des "Chianti Rùfina"
mit Qualitätsbezeichnung mit Predikat zusammen, mit der Möglichkeit,
das Register der Weinberge zu entleihen.
Die Produktionsverordnung für "Vin Santo del Chianti" DOC wurde
mit dem Erlaß vom 28.8.1997 beschlossen und ist ein großer Fortschritt
in der Aufwertung eines so traditionellen Produkts des hochwertigen Weinanbaus
in der Toskana.
| Vin Santo del Chianti Rùfina D.O.C. | | Top ^| |
-Weinstöcke:
Toskanischer Trebbiano und Chianti Malvasia, je bzw. zusammen: min. 70%
Empfohlene bzw. genehmigte Weinstöcke mit roten bzw. weißen Beeren:
max. 30%
Für die Bezeichnung "Occhio di Pernice":
Sangiovese: min. 50%
Empfohlene bzw. genehmigte Weinstöcke mit roten bzw. weißen Beeren:
max. 50%
Ertrag: max. 100 Doppelzentner Trauben pro Hektar Neue Anbauten: min. 3.300
Reben pro Hektar Stockhöchstertrag als
Wein nach drei Jahren: nicht über als 35% Produktionsgebiet: Teile der Gemeinden
von Dicomano, Londa, Pelago, Pontassieve und Rùfina, alle in der Provinz
von Florenz Weinbereitung: Innerhalb des Produktionsgebiets
"Chianti Rùfina" Zuckergehalt am Ende des natürlichen
Traubeneintrockens: nicht unter als 27%
Maischen der Trauben: erst ab 1. Dezember des Erntejahrs und spätestens
am 31. März des nachfolgenden Jahres
Weinbereitung und Ablagerung: in Holzfäßchen mit Fassungsvermögen
von max. 5 Hektoliter
Vermarktungsfrist: ab 1. November des dritten Jahres nach der Traubenproduktion
Eigenschaften bei der Vermarktung :
Farbe: strohgelb bis golden, bis satt bernsteinfarben
Geruch: ätherisch, stark, typisch
Geschmack: ausgewogen, seidig, herb bzw. runder für die süffigen,
lieblichen und süßen Sorten.
Min. Gesamtalkoholgehalt: 16%, davon mindestens 13% entwickelt und höchstens
3% zu entwickelnd für die herbe Sorte, und mindestens 13% entwickelt
und 3% zu entwickelnd für die liebliche Sorte. Min. Gesamtsäuregehalt:
4,5% für die herbe Sorte und 5% für die liebliche Sorte. Max. flüchtige
Säure: 1,6
Min. Nettoextraktgehalt: 21 Für die Bezeichnung "Occhio di
Pernice":
Farbe: heftig rosa bis blaßrosa Geruch: warm, stark Geschmack: lieblich
bzw. süß, sanft, seidig und rund.
Min. Gesamtalkoholgehalt: 17%, davon min. 14% entwickelt
Min. Gesamtsäuregehalt: 4 Max. flüchtige Süure: 1,6
Min. Nettoextraktgehalt: 26% "Vin Santo del Chianti Rùfina Riserva"
und "Vin Santo del Chianti Rùfina Occhio di Pernice Riserva":
Vermarktung: erst ab 1. November des vierten Jahres nach der Traubenproduktion
Einfüllung: in Flaschen mit Fassungsvermögen von max. 0,75 l. Verkorken:
randvoller Korken